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Rom – Mit Dekret vom 12. Juli 2007 wurde das Mutterschaftsgeld auch auf die in der Sonderverwaltung des INPS (Gestione Separata) eingetragenen Frauen ausgedehnt. Zum Zwecke der Finanzierung diesbezüglicher Leistungen des INPS wurde nun der Beitrag für alle in der Sonderverwaltung eingetragenen Personen, welche keine andere Pflichtversicherung haben, von bisher 23,50 auf nunmehr 23,72% erhöht. Die...
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