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Rom - Im Rundschreiben Nr. 88 vom 1. Oktober 2008 verweist das INPS zunächst auf die Bestimmung, wonach der Beitragssatz für die in der Sonderverwaltung des INPS eingetragenen und dort versicherten Personen (koordinierte Mitarbeiter, Freiberufler ohne eigene Rentenversicherung, Projektarbeiter, stille Teilhaber) vom bisherigen Satz von 24,72 % im Jahr 2008 um einen Prozentpunkt auf 25,72 % im Jahr...
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