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Die Förderung ist den Klein- und Mittelunternehmen (KMU) auch im Bereich der Landwirtschaft vorbehalten. Klein- und Mittelbetriebe sind laut Dekret vom 18. September 1997 Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Millionen Euro. Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist, dass die Betriebe mit den Prämienzahlungen beim INAIL in Ordnung sin...
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