Bozen – Vor rund drei Jahren hat die Landesregierung die Förderungen für die Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung neu geregelt (Beschluss Nr. 824/2017). In den Anwendungsbereich fallen jene privaten Arbeitgeber, die eine oder mehrere Personen mit Behinderung mit Wohnsitz in Südtirol als Arbeitnehmer mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag aufgenommen haben, sowie Inhaber von...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.