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Bei einem durchschnittlichen Bruttolohn von 25.000 Euro beträgt der Vorteil aus der Irap-Verminderung ca. 478 Euro; davon sind ca. 213 Euro dem neuen Freibetrag von 5.000 Euro und 265 Euro den anteiligen, nun abzugsfähigen Sozialabgaben zuzurechnen. Das beistehende Beispiel betrifft ein Industrieunternehmen mit 50 unbefristeten Arbeitnehmern (Vollzeit). Die Sozialabgaben zu Lasten des Unternehmens...
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