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Rom – Die Vergütungen, die für die Teilnahme an Beiräten oder Expertenkommissionen bezogen werden, sind den Einkünften aus unselbstständiger Arbeit gleichzustellen. Dies die Auskunft der Einnahmenagentur (Nr. 307 vom 9. Dezember 2025) auf die Anfrage eines Richters, der Vergütungen als Vorsitzender einer technischen Beratungskommission bezieht. Der Antragsteller war der Ansicht, dass es sich um Ei...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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