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Beihilfen für Neuinvestitionen: Der derzeitige Stand

INVESTITIONSBEIHILFEN – Die Beihilfen für die normalen Neuinvestitionen gelten nur noch für 2022, vorbehaltlich einer Vormerkung bis 31. Dezember 2022. Beihilfen für die intelligenten Neuinvestitionen nach Industrie 4.0 sind auch für 2023-2025 vorgesehen, allerdings in geringerem Ausmaß.

Walter Großmann von Walter Großmann
7. Oktober 2022
in Steuern & Recht
Lesezeit: 4 mins read
Industrie 4.0: Die absurde Forderung des Staates

Foto: Shutterstock

Rom – Die Beihilfen für die Anschaffung neuer Sachanlagen und von immateriellen Gegenständen haben sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. So können für 2022 zum Teil und unter bestimmten Voraussetzungen noch die Bestimmungen aus dem Jahr 2021 angewandt werden; und die Regeln für 2022 können noch bis 30. Juni 2023 verlängert werden, wenn bis 31. Dezember 2022 eine entsprechende Vormerkun...

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Ausgabe 38-22, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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