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Rom – Die Beihilfen für die Anschaffung neuer Sachanlagen und von immateriellen Gegenständen haben sich in den letzten Jahren immer wieder geändert. So können für 2022 zum Teil und unter bestimmten Voraussetzungen noch die Bestimmungen aus dem Jahr 2021 angewandt werden; und die Regeln für 2022 können noch bis 30. Juni 2023 verlängert werden, wenn bis 31. Dezember 2022 eine entsprechende Vormerkun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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