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Beihilfen für Eventdienstleister, Fitnessstudios und Reisebüros

PANDEMIE - Ein Beschluss der Landesregierung sieht vor, dass Südtirols Eventdienstleister und Veranstalter, Fitnessstudios und Reisebüros eine Landesbeihilfe erhalten sollen. Wo sich die Unternehmen informieren können.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
13. Mai 2022
in News
Lesezeit: 1 min read
Fitnessraum mit modernem Fitnessgerät

Eventdienstleister und Veranstalter, Fitnessstudios und Reisebüros können nun um Corona-Beihilfen ansuchen (Foto: Shutterstock).

Bozen – Südtirols Eventdienstleister und Veranstalter, Fitnessstudios sowie Reisebüros gehören zu jenen Wirtschaftssektoren, die besonders von der Pandemie betroffen waren und massive Umsatzeinbußen verzeichneten. „Ein Arbeiten und Wirtschaften waren in den vergangenen zwei Jahren nicht möglich. Viele Betriebe in diesen Dienstleistungsbereichen waren in ihrer Existenz bedroht“, unterstreicht Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbandes hds.

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Landesbeihilfen nach Fixkosten

Für diese Unternehmen sind heuer Corona-Beihilfen von Seiten des Landes vorgesehen, damit sie die Auswirkungen der Pandemie vollständig hinter sich lassen können, so der jüngste Beschluss der Landesregierung. Bis zum 31. Mai 2022 können diese Betriebe um nach Fixkosten bemessene Landesbeihilfen ansuchen.

„Diese Unterstützung ermöglicht es, unsere Betriebe weiterzuführen, die Arbeitsplätze unserer vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern und durch unsere Dienstleistungen weiterhin einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag für die Südtiroler Bevölkerung du Wirtschaft zu leisten“, betonen Katrin Trafoier, Präsidentin der Eventdienstleister/Veranstalter, Armin Bonamico, Präsident der Fitnessstudio-Betreiber, und Martin Pichler, Präsident der Reisebüros, in einer gemeinsamen Aussendung.

Weitere Informationen erhalten Unternehmen bei Lorena Sala, Bereichsleiterin Fachgruppen im hds 0471 310 512, lsala@hds-bz.it, www.hds-bz.it

Schlagwörter: free
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