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Rom – Nach den derzeit geltenden Bestimmungen enden die Beihilfen für Neuinvestitionen in Sachanlagen mit den Merkmalen laut Industrie 4.0 mit dem 31. Dezember 2025. Man spricht zwar im Zusammenhang mit dem Haushaltsgesetz 2026 von einer Neuauflage der Investitionsbegünstigungen, die allerdings einen anderen Geltungsbereich haben werden und wie bis 2020 in Form von Sonder- und Hyperabschreibung ge...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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