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Rom – Mit der sogenannten Neustartverordnung des vergangenen Jahres (Art. 48-bis DL Nr. 34/2020) ist unter anderem ein Verlustbeitrag für die Textil- und Modebranche vorgesehen worden. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen sind bislang ausgeblieben. Mit der zweiten Unterstützungsverordnung (DL Nr. 73/2021) ist die erwähnte Förderung auf das Jahr 2021 ausgedehnt worden, und es wurde die erst...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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