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Rom – Die Bestimmungen zur Überwachung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben nach verschiedenen Gesetzesänderungen kürzlich mit der sogenannten Vereinfachungsverordnung (DL Nr. 5/2012) eine vorübergehende Endfassung erlangt. Die Neuregelung (Art. 2477 ZGB) sieht für die Zusammensetzung des Kontrollorgans die Einsetzung eines Einzelüberwachers vor, soweit in der Satzung nicht eine ander...
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