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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 108 vom 25. Mai 2026) behandelt die Einnahmenagentur den Fall der Steuerbegünstigungen für die Erstwohnung bei Erwerb eines baufälligen Objektes, das im Gebäudekataster unter Kategorie F/2 eingestuft ist. Der Antragsteller ist der Auffassung, dass für Zwecke der Registersteuer die Begünstigungen für die Erstwohnungen angewandt werden können (Anmerkun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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