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Rom – Das Stabilitätsgesetz 2016 sieht die Neuauflage einer Erleichterung vor, die letztmals im April 2003 angewandt werden konnte (Art. 9 der derzeitigen Fassung). Es handelt sich um die steuerlich begünstigte Zuweisung von nicht betrieblich genutzten Immobilien und von in öffentlichen Registern eingetragenen Gegenständen; diese kann bis Ende September 2016 vorgenommen werden. Die Zuweisung hat n...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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