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Eine im Zusammenhang mit den Europawahlen 2004 erlassene Begünstigung sieht den verminderten MwSt-Satz von 4 Prozent auf Drucksorten und bestimmte andere Ausgaben für Wahlwerbung vor (Art. 7 Ges. Nr. 90/2004). Diese Verminderung ist als ständige Bestimmung erlassen worden und gilt daher noch heute, auch wenn die entsprechende Anpassung in der MwSt-Tabelle A noch nicht vorgenommen worden ist (so la...
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