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Rom – Die sogenannte Wachstumsverordnung (DL Nr. 43/2019), die bis 29. Juni ratifiziert werden muss, enthält unter anderem auch eine Begünstigung für den Zusammenschluss von Unternehmen (Art. 11 der Verordnung): Die buchhalterischen Mehrwerte, die sich aus den Zusammenschlüssen ergeben, können für den Betrag von bis zu 5 Mio. Euro steuerlich anerkannt werden, und man erzielt so entsprechend höhere...
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