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Rom – Mit einer Eilverordnung (DL 69 vom 13. Juni 2023) sind kürzlich einige Bestimmungen im nationalen Recht geändert worden, um so das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission abzuwenden. Eine Neuerung, die mit 14. Juni 2023 in Kraft getreten ist, betrifft die Voraussetzungen für die Begünstigungen der sogenannten Erstwohnung (Art. 2 der Eilverordnung). Die Änderung betrifft im Einzelnen d...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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