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Bozen/Rom – Die Frage, welche sich Eltern schwer beeinträchtigter Kinder immer wieder stellen, lautet: „Wer kümmert sich nach unserem Ableben oder dann, wenn wir selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, um meine Tochter bzw. meinen Sohn?“ Hier hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 112 vom 22. Juni 2016, das auch „legge sul dopo di noi“ genannt wird, eine interessante Möglichkeit eingeführt, diese...
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