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Rom – Vergangenen Freitag ist der erste Teil der Maßnahmen zum Haushaltsgesetz als Eilverordnung veröffentlicht worden (DL Nr. 124 vom 26. Oktober 2019). Die Verordnung ist mit dem Folgetag in Kraft getreten, für verschiedene Bestimmungen ist jedoch ein späteres Inkrafttreten vorgesehen. Es sind nämlich noch umfangreiche Vorbereitungen zu treffen und Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Die Vero...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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