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Rom – Das Wiederaufbaudekret (Decreto Rilancio – G.D. Nr. 34/2020) ist mit sehr vielen Abänderungen in ein ordentliches Gesetz (Nr. 77/2020) umgewandelt worden. Neben einigen kleineren Maßnahmen, welche weniger problematisch sind (wir werden in der nächsten Ausgabe der SWZ darüber berichten) oder sowieso ohne Auswirkungen bleiben werden, hat sich eine für die Arbeitgeber sehr nachteilige Regelung ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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