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Das Finanzgesetz 2005 sieht verschiedene Steuererleichterungen in Bezug auf die Wertschöpfungssteuer Irap vor (Art. 1 Abs. 347). Sie betreffen im Wesentlichen:
eine geringfügige Erhöhung des Freibetrages für Kleinunternehmen und Freiberufler mit Umsatzerlösen bis zu 180.760 Euro. Der Freibetrag wird von 7.500 auf 8.000 Euro erhöht. Die Ersparnis beträgt 21,25 Euro.
Die Personalkosten für neu anges...
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