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Rom – Mit der sogenannten Internationalisierungsverordnung (Dlgs Nr. 147/2015) wurde im Herbst 2015 unter anderem für die Unternehmen erstmals die Möglichkeit vorgesehen, für eine Steuerbefreiung der im Ausland gelegenen Betriebsstätten zu optieren (Branch Exemption). Diese Befreiung betrifft nicht nur die Kapitalgesellschaften, sondern auch die anderen Unternehmen (einschließlich Einzelunternehme...
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