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Rom – Die Berechnung der Vorauszahlungen für 2026 könnte sich für Kleinunternehmen und Freiberufler problematisch erweisen, insbesondere wenn erstmals für den Vorab-Vergleich für die Jahre 2026–2027 optiert wird oder wenn man für die Jahre 2024–2025 den Vorab-Vergleich angewandt hat und man diesen für die Folgejahre nicht mehr anwenden will. Die Sonderbestimmungen für die Berechnung der Vorauszahl...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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