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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich mit einem Rundschreiben (Nr. 15/E vom 12. Juli 2018) die Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes von 10 Prozent für die Arbeiten zur ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung auf Wohngebäuden, insbesondere für die sogenannten bedeutenden oder signifikanten Gegenstände geklärt. Wir haben darüber bereits in der Ausgabe vom 20. Juli 2018 berichtet. Die amt...
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