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Rom – Mit 1. März 2012 sind die Sekretariatsgebühren für die Aushändigung der Urteile der Steuerkommissionen erhöht worden. Das Departement für Finanzen hat mit Rundschreiben (Nr. 2/DF vom 26. März 2012) die Modalitäten für die Aushändigung der Urteile und die Gebührenberechnung erläutert.
Die Berechnung erfolgt nach Seiten, wobei als Seite die einzelne Blattseite gilt und nicht das Blatt. Mit and...
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