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Für das Baugewerbe sieht das Arbeitssicherheitsgesetz, abgesehen von den allgemeinen Bestimmungen (siehe nebenstehenden Beitrag), einige zusätzliche Regeln vor. Begriffsbestimmungen: Zur besseren Zuordnung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten an die einzelnen Akteure im Bauwesen sind der Verantwortliche der Arbeiten und der Vorgesetzte bzw. Vorarbeiter erklärt worden. Demnach ist der Verantwortli...
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