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Rom – Bis 30. Juni 2012 können Privatpersonen sowie nicht gewerbliche Körperschaften für die zum 1. Juli 2011 im Eigentum besessenen Bau- und landwirtschaftlichen Grundstücke eine Aufwertung vornehmen. Durch Entrichtung einer Ersatzsteuer von 4 Prozent auf den Wert einer beeideten Schätzung kann der Wertansatz der Anschaffungskosten erhöht und dieser auch steuerlich anerkannt werden. Man erzielt d...
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