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Das Land Südtirol hat den Gemeinden auf deren Forderung hin die Möglichkeit eingeräumt, eine sogenannte Baukostenabgabe für gewerblich genutzte Gebäude im Ausmaß von 0 bis drei Prozent der amtlichen Baukosten einzuführen, während sie im Wohnbau bis zu 15 Prozent beträgt (die Erstwohnungen sind aber ausgenommen).
Die amtlichen Baukosten betragen für das erste Halbjahr 2009 laut Beschluss der Lande...
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