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Rom – Die Schwelle des Verbotes von Bargeldzahlungen ist seit 1. Jänner 2022 auf 1.000 Euro herabgesetzt worden. Im Zuge der Umwandlung der sogenannten Silvesterverordnung (DL Nr. 228/2021; decreto milleproroghe) ist in der Abgeordnetenkammer die Schwelle vorübergehend auf 2.000 Euro erhöht worden. Die Schwelle von 1.000 Euro soll erst für Zahlungen ab 1. Jänner 2023 gelten.
Die ratifizierte Veror...
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