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Rom – Die Bargeldschwelle von 10.000 Euro für Touristen ist mit dem Haushaltsgesetz 2019 (Art. 1 Abs. 245 Ges. Nr. 145/2018) auf 15.000 Euro erhöht worden. Gleichzeitig wurde aber auch der persönliche Geltungsbereich erweitert. Die erhöhte Schwelle betrifft nämlich nicht nur, wie bisher, die Touristen mit Wohnsitz in einem Drittland (also außerhalb der EU), sondern alle nicht im Inland ansässigen ...
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