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Bargeld: Verbot ab 2.000 Euro

SEIT 1. JULI EINGESCHRÄNKTES BARGELD – Betroffen sind hauptsächlich die Bargeldübertragungen zwischen verschiedenen Personen, auch im Falle von Rechtspersonen. Die Freiberufler, die den Geldwäschebestimmungen unterliegen, haben die Übertretungen zu melden.

Walter Großmann von Walter Großmann
3. Juli 2020
in Steuern & Recht
Lesezeit: 3 mins read
(Foto: Shutterstock.com)

(Foto: Shutterstock.com)

Rom – Seit 1. Juli 2020 sind bekanntlich Bargeldzahlungen ab 2.000 Euro zwischen unterschiedlichen Personen verboten. Die Einschränkung wurde Ende vergangenen Jahres mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2020 vorgesehen. Ab 1. Jänner 2022 soll dann diese Schwelle auf 1.000 Euro herabgesetzt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ab Juli 2020 die Bargeldzahlungen nur mehr höchstens 1....

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Ausgabe 26-20, Seite 9

Walter Großmann

Walter Großmann

Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.

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