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Rom/Bozen – Mit dem 1. Februar ist die Übergangsfrist für die an sich bereits seit dem 6. Dezember geltenden Beschränkungen von Bargeldzahlungen ab 1.000 Euro ausgelaufen. Demnach sind alle nachvollziehbaren Bargeldzahlungen, welche den Betrag von 999,99 Euro übersteigen, nunmehr untersagt, und bei Verstößen werden erhebliche Strafen erhoben (siehe beigestellten Info-Kasten). D...
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