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Rom – Die Banken und Finanzvermittler sind verpflichtet, monatlich die mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse einem elektronischen Archiv der Einnahmenagentur zu melden. Einmal jährlich sind dann die Anfangs- und Endsalden sowie die Summe der Soll- und Haben-Bewegungen zu melden. Diese Meldepflichten sind kürzlich durch eine Verordnung des Direktors der Einnahmenagentur aktualisiert worde...
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