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Bozen – Das 13. Monatsgehalt (auch Weihnachtsgeld oder Weihnachtsgratifikation genannt) ist im Gegensatz zu anderen zusätzlichen Gehältern nicht nur kollektivvertraglich, sondern seit 1960 auch gesetzlich geregelt (D.P.R. Nr. 1070/60). Es ist demnach anlässlich der Weihnachtsfeiertage den Arbeitnehmern aller Wirtschaftszweige – jeweils für das laufende Jahr – auszuzahlen. Bei verkürzter Arbeitszei...
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