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Rom – Die Gemeinden versuchen, den Gebäudeeigentümern und Steuerzahlern das Leben leichter zu machen, und schicken diesen den ausgefüllten Zahlungsvordruck F24 für die Immobiliensteuer IMU ins Haus. Und es handelt sich dabei um keine leichte Aufgabe, zumal die Gesetzesbestimmungen und die Hebesätze immer noch nicht endgültig sind und die Anwendung äußerst komplex ist (vgl. dazu auch das amtliche R...
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