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Bozen - Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt, stellt sich aus steuer- und abgabenrechtlicher Sicht die Frage, ob er dieses nur in Ausübung seiner Tätigkeit nutzen darf oder auch privat, also nach Feierabend, an Sonn- und Feiertagen oder im Urlaub. Trifft Letzteres zu, so entsteht dadurch eine Sachentlohnung („Fringe benefit“), welche der Steue...
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