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Rom - Mit der ersten von der Regierung erlassenen Sommerverordnung (DL Nr. 93/2008) wurde unter anderem eine begünstigte Besteuerung für Überstunden und Leistungsprämien vorgesehen. Abgeschafft wurde aber die Steuerbefreiung für Zuwendungen in Sach- aber auch in Geldwerten zu bestimmten Anlässen. Mit einem zweiten Rundschreiben (Nr. 59/E vom 22. Oktober 2008) werden weitere Hinweise zum Anwendungs...
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