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Bozen/Rom - Grundsätzlich ist zu diesem Thema festzuhalten, dass Arbeitnehmer, die sich aus dienstlichen Gründen an einen Ort außerhalb der Betriebssitzgemeinde begeben müssen, eine zusätzliche Belastung auf sich nehmen müssen. Dafür sollen sie durch Gewährung einer Außendienstzulage entschädigt werden. Da dabei auch Kosten für Reise, Essen und eventuell Übernachtungen anfallen können, die es zu v...
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