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Die Vorgänge dürften bekannt sein, doch Erinnerung ist angebracht: Mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz für 2007 (Dekret Nr. 262/2006) wurde verfügt, dass der Konventionalwert der Sachentlohnung von Arbeitnehmern bei privater Nutzung von betrieblichen Pkws stark erhöht wurde. Konkret: Die vorausgegangene Regelung besagte, dass bei Privatnutzung von Betriebsfahrzeugen 30 Prozent der Kosten...
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