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Die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston fallen für die italienische Finanzverwaltung vernichtend aus: Der Ausschluss des Vorsteuerabzuges für den Ankauf von Personenwagen und für die entsprechenden Betriebskosten, so wie in Italien seit 25 Jahren beinahe unverändert in Kraft, widerspricht dem Gemeinschaftsrecht. Die Schlussanträge in der Rechtssache Stradasfalti gegen Steueramt Trient (C-...
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