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Rom – Kurz vor dem am 10. Juli erfolgten operativen Start für die neue Gelegenheitsarbeit hatte das Inps/Nisf in einem umfangreichen Rundschreiben (Nr. 107/2017) erste Klarstellungen dazu veröffentlicht (siehe SWZ Nr. 28/2017; zum Nachlesen auf SWZonline oder in der SWZapp). Während einige davon sehr aufschlussreich waren, gab es aber auch Punkte, die in der Fachwelt – um es gelinde zu formulieren...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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