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Rom - Seit der Sommerverordnung 2006 (DL Nr. 223/2006) haben auch die Freiberufler bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermö;gens die entsprechenden Gewinne zu versteuern, und spiegelbildlich sind die Veräußerungsverluste abzugsfähig (ausgenommen jene aus der Zuweisung bei Eigenverbrauch). Der zeitliche Anwendungsbereich der neuen Besteuerung wurde zwar von der Finanzverwaltung in ...
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