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Rom – In einer kürzlich veröffentlichten Auskunft zum Vorsteuerabzug auf Wohnungen (Auskunft Nr. 392 vom 25. Juli 2023) wird eine Ausnahme bestätigt, die sich nicht im Wortlaut der MwSt-Bestimmungen befindet, die aber den Grundregeln dieser Steuer und der Rechtsprechung zu diesem Punkt entspricht.
Der konkrete Sachverhalt
Eine Gesellschaft „Alfa“, welche die Vermietung von Liegenschaften und die V...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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