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Rom - Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 56 vom 20. Februar 2004 hat die italienische Regierung Maßnahmen zum Schutze des Finanzwesens vor illegalen Geldgeschäften erlassen. Mit einem weiteren Dekret (Nr. 141 vom 3. Februar 2006) wurde bestimmt, dass Freiberufler der juridisch-wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Bereiche im Sinne dieser Bestimmungen gehalten sind, bei Aktionen ihrer Kunde...
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