Bozen – Der Vorschlag der Landesregierung, welche Gemeinden die Frist für erworbene Bettenrechte verlängern können, steht fest. Bekanntlich verfallen Ende September 2026 im Zuge des Bettenstopps im Tourismus früher erworbene Bettenrechte, falls bis dahin keine entsprechende Baugenehmigung vorliegt. Die SVP will abwanderungsgefährdeten und strukturschwachen Gemeinden nun ermöglichen, diese Frist zu verlängern, um den Betrieben mehr Zeit zu geben, die neuen Gästebetten zu realisieren.
Jetzt haben die Mitglieder des zweiten Gesetzgebungsausschusses im Landtag die Liste dieser Gemeinden erhalten. Der Ausschuss kann ein Gutachten dazu abgeben, das für die Landesregierung aber nicht bindend ist.
SVP-Obmann Dieter Steger hatte anfangs erklärt, es werde sich um maximal 25 Gemeinden handeln, die den Ausnahmekriterien entsprechen. Ihnen wolle man eine Entwicklungsperspektive geben.
Die Liste umfasst jetzt aber 56 Gemeinden. Also knapp die Hälfte der 116 Südtiroler Gemeinden.
Die Landesregierung hat die Kriterien offenbar so ausgelegt, dass die Gemeinden nicht abwanderungsgefährdet und strukturschwach sein müssen, sondern nur eines von beidem. Außerdem soll ein weiteres Kriterium ein Maximum von 500.000 Übernachtungen im Jahr 2025 sein. Mehr als 500.000 Übernachtungen erzielten nur 28 Gemeinden.
Die Grüne Landtagsabgeordnete Madeleine Rohrer hat sich bereits kritisch zu Wort gemeldet: „Es ist die klassische Ankündigungspolitik der SVP, die sich mittlerweile leider im Wochenrhythmus zeigt. Damit wird viel kaputt: die Sicherheit, dass man sich auf getroffene Entscheidungen und das Wort der Landesregierung verlassen kann; das Vertrauen, dass eine Landesregierung dem Druck einflussreicher Lobbys standhält; und die Zuversicht, dass die touristische Entwicklung Südtirols endlich wieder ins Gleichgewicht gebracht wird.“
Das sind die vorgeschlagenen Ausnahme-Gemeinden, wobei es wohl nicht in allen eine Tourismuszone mit noch zu realisierenden Bettenrechten gibt:
Aldein
Altrei
Branzoll
Brenner
Franzensfeste
Freienfeld
Gargazon
Glurns
Graun im Vinschgau
Gsies
Jenesien
Karneid
Kastelbell-Tschars
Klausen (nur Latzfons)
Kuens
Kurtatsch a. d. Weinstraße
Laas
Laurein
Lüsen
Mals
Margreid a. d. Weinstraße
Martell
Mölten
Moos in Passeier
Mühlwald
Neumarkt
Partschins (nur Sonnenberg)
Percha
Pfatten
Pfitsch (ausgenommen Wiesen)
Prad am Stilfser Joch
Prettau
Proveis
Ritten (ausgenommen Klobenstein und Oberbozen)
Salurn
Sarntal
Schlanders
Schluderns
Schnals
St. Leonhard in Passeier (ausgenommen Hauptort)
St. Martin in Passeier (ausgenommen Hauptort)
St. Martin in Thurn
St. Pankraz
Sterzing
Stilfs
Taufers im Münstertal
Terlan
Truden
Ulten
Unsere liebe Frau im Walde – St. Felix
Vahrn
Villanders
Vintl
Vöran
Waidbruck
Wengen

















