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Rom – Wie allgemein erwartet, hat die Regierung Draghi den Corona-Notstand zwar nicht mehr verlängert, jedoch bis Ende April und in bestimmten Fällen auch darüber hinaus weiterhin bestimmte Einschränkungen beibehalten. Eine stufenweise Rückkehr zur Normalität. Das mittlerweile veröffentlichte Eildekret (Nr. 24/2022) enthält dabei auch eine Reihe von Maßnahmen, die im Bereich des Arbeitsrechts wich...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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