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Rom – Es besteht bei zahlreichen Steuerpflichtigen weiterhin der Irrglaube, dass die im Ausland besessenen Liegenschaften in Italien nicht zu besteuern wären, weil die Steuern bereits im Ausland gezahlt werden. Dies widerspricht allerdings dem Grundsatz des Welteinkommens, wonach die in Italien unbeschränkt Steuerpflichtigen alle im Ausland erzielten Einkünfte auch in Italien zu besteuern sind, un...
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