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Rom – Die internationale Mobilität der Personen betrifft nicht nur die unselbstständigen Arbeitnehmer, sondern letzthin auch die Freiberufler und die anderen selbstständigen Berufe. Es sind dabei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: einerseits das Besteuerungsrecht nach den inländischen und nach den abkommensrechtlichen Bestimmungen, zum anderen haben die Vergütungsschuldner den etwaigen Abzug...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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