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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich in einer Auskunft (Nr. 81 vom 25. März 2025) die Besteuerung von grenzüberschreitenden aufgeschobenen Abfindungen und ähnlichen Vergütungen behandelt. Sie ist dabei zu neuen Schlussfolgerungen gelangt, welche die Besteuerung früherer Auszahlungen infrage stellen und unter Umständen Erstattungsanträge ermöglichen.
Wohnsitzwechsel im Erdienungszeitraum
Der kon...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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