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Rom – In einer kürzlich erteilten Auskunft (Nr. 171 vom 9. Juni 2020) behandelt die Einnahmenagentur den Fall einer Bürgerin, die bis September 2019 in der Schweiz ansässig war und im Oktober 2019 den Wohnsitz nach Italien verlegt hat, folglich ab 2020 hier unbeschränkt steuerpflichtig ist. 2019 hat sie in der Schweiz ein Stipendium erhalten, das in Raten gewährt wird, wovon noch ein Teil 2020 aus...
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