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Rom – Es hat ein Urteil des Kassationsgerichtshofes gebraucht, um die Schlussfolgerungen einer Auskunft für den gleichen Fall auch auf die andere Partei anwenden zu können (Urteil Nr.8740/2021 vom 30. März 2021). Es geht um den ermäßigten MwSt-Satz von zehn Prozent, der in einer vom Lieferanten beantragten Auskunft bestätigt, beim Erwerber der gleichen Gegenstände allerdings aberkannt wurde. Es st...
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